Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trainings, Kurse und Coachings der
ProRide Motorradtraining UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 25.07.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der ProRide Motorradtraining UG (haftungsbeschränkt), Potsdamer Straße 11, 51377 Leverkusen, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Santa Ursula Solis, Handelsregister HRB 124204, Registergericht Amtsgericht Köln (nachfolgend „Veranstalter“), angebotenen Motorradtrainings, Kurse, Coachings und sonstigen Veranstaltungen.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht in der jeweiligen Regelung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragspartner, Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Buchung erfolgt online über das Buchungsformular des Veranstalters oder über autorisierte Buchungspartner. Gruppenbuchungen erfolgen auf Anfrage.
2.2 Mit Absenden der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Buchung eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung.
2.4 Die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Teilnahmeplatz ist erst dann verbindlich reserviert, wenn der vollständige Rechnungsbetrag fristgerecht eingegangen ist.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsportal, der Buchungsbestätigung, dem individuellem Angebot sowie diesen AGB.
3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen im Ablauf, in der zeitlichen Einteilung oder am Veranstaltungsort vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern und für den Teilnehmer zumutbar sind.
3.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson oder einen bestimmten Coach besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die im Besitz einer für das geführte Motorrad erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis sind.
4.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, nur in fahrgeeignetem Zustand an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Einfluss ist ausgeschlossen.
4.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein verkehrssicheres, ordnungsgemäß zugelassenes und haftpflichtversichertes Motorrad zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters, der Trainer und sonstiger Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem organisatorischen Ablauf oder dem Trainingszweck dienen.
5. Verpflichtende Schutzkleidung
5.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Trainings, Kurses oder Coachings vollständige und ordnungsgemäß getragene Motorrad-Schutzkleidung zu tragen.
5.2 Als vollständige Schutzkleidung gilt mindestens:
a) eine Motorradjacke und eine Motorradhose, jeweils nach EN 17092 Klasse A oder höher; alternativ ein entsprechend zertifizierter Motorrad-Einteiler;
b) ein geeigneter, ordnungsgemäß geschlossener Integralhelm oder Klapphelm; Jethelme sind nicht zulässig;
c) Motorradhandschuhe mit geeigneter Schutzzertifizierung, mindestens EN 13594 Leistungsstufe 1 (oder höher);
d) Motorradschuhe oder Motorradstiefel, mindestens nach EN 13634 Leistungsstufe 1 oder höher.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vor Beginn oder während der Veranstaltung von der Teilnahme auszuschließen, wenn die vorgeschriebene Schutzkleidung fehlt, unvollständig ist, nicht den vorstehenden Anforderungen entspricht oder nicht ordnungsgemäß getragen wird, und eine kurzfristige Abhilfe nicht möglich ist.
5.4 Wird ein Teilnehmer aus den in Ziffer 5.3 genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Veranstalter hat den Ausschluss zu vertreten.
6. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
6.1 Die jeweils ausgewiesene Teilnahmegebühr ist verbindlich.
6.2 Die Kursgebühr ist spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn vollständig zu begleichen, sofern in der Rechnung oder im Buchungsprozess nichts Abweichendes angegeben ist.
6.3 Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben, sofern zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde oder eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7. Stornierung durch den Teilnehmer / Umbuchung
7.1 Eine Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
7.2 Bei einer Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
7.3 Bei einer Stornierung 7 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet.
7.4 Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
7.5 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Sofern organisatorisch möglich und soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen, kann der Veranstalter einer Umbuchung auf einen anderen Termin zustimmen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
7.7 Der Teilnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Veranstalter einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter kann die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.
8. Absage oder Änderung durch den Veranstalter
8.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- zu geringer Teilnehmerzahl,
- Krankheit oder Ausfall des Trainers,
- höherer Gewalt,
- behördlichen Anordnungen,
- Witterungs- oder Streckenverhältnissen, die eine sichere Durchführung unzumutbar machen.
8.2 Im Fall einer Absage durch den Veranstalter wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet oder – nach Wahl des Teilnehmers und soweit verfügbar – auf einen Ersatztermin angerechnet.
8.3 Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
9. Ausschluss von der Teilnahme
9.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen, wenn
- die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 4 nicht vorliegen,
- die Schutzkleidungsvorgaben nach Ziffer 5 nicht eingehalten werden,
- der Teilnehmer gegen Sicherheitsanweisungen verstößt,
- der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört,
- der Teilnehmer andere Teilnehmer oder Dritte gefährdet.
9.2 Im Falle eines berechtigten Ausschlusses aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
10. Haftung
10.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Der Veranstalter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
10.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Trainer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen lassen ein etwaiges Mitverschulden des Teilnehmers unberührt.
10.7 Die Teilnahme an Motorradtrainings erfolgt naturgemäß mit einem erhöhten fahrtypischen Risiko. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Fahrweise stets den eigenen Fähigkeiten, dem Zustand des Motorrads, der Strecke, den Witterungsverhältnissen sowie den Anweisungen des Trainers anzupassen.
11. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
11.1 Soweit der Veranstalter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anbietet und der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
11.2 Sofern im Einzelfall zwingend ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
12.1 Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Teilnehmers durch den Veranstalter zu Werbe-, Social-Media- oder sonstigen Marketingzwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Teilnehmers.
12.2 Vom Teilnehmer selbst angefertigte Aufnahmen dürfen nur für private Zwecke genutzt werden, sofern dadurch Rechte Dritter, Sicherheitsinteressen oder berechtigte Interessen des Veranstalters nicht verletzt werden.
13. Datenschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters in ihrer jeweils geltenden Fassung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
15.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.



